Das von der Bundesregierung beschlossene „Bestellerprinzip“ tritt zum Juni 2015 in Kraft. Es sieht – bis auf wenige Ausnahmen – die Verlagerung der anfallenden Maklerkosten vom Mieter auf den Vermieter vor.

Für Sie als Haus- oder Wohnungsbesitzer eine schwierige Lage. Welche Alternativen bieten sich Ihnen unter den gegebenen Umständen? Spontan denken Sie vermutlich an Eigeninitiative, also an Selbstvermietung. Das klingt im ersten Moment einfach und vernünftig, ist es meist aber nicht.

Es beginnt mit der objektiven und ansprechenden Darstellung der zu vermietenden Immobilie:

  •    Wo und wem bietet man sie am besten an?
  •    Welchen Mietpreis kann und darf man tatsächlich verlangen?
  •    Wie bereitet man ein professionelles Exposé vor, damit sich auch die richtige Zielgruppe angesprochen fühlt?

Aus der Schar der Bewerber den richtigen Mieter zu finden ist nicht leicht und erfordert Erfahrung, denn selten ist der erste Interessent der geeignetste Mieter, schließlich soll der neue Bewohner auch zur Hausgemeinschaft passen. Besichtigungstermine sind zeitaufwendig, Abende und Wochenenden werden dadurch gestört.

Wie führen Sie eine professionelle Bonitätsprüfung durch, um Mietnomaden und damit Mietausfälle zu verhindern? Und wie stellen Sie sicher, dass Ihr neuer Mieter nicht gleich wieder auszieht? Schließlich machen die Neuregelungen Umzüge für Mieter deutlich einfacher – eine erhöhte Mieterfluktuation kann die Folge sein.

Bis zum Abschluss des Mietvertrages tun sich oft noch weitere, meist juristische Fallstricke auf. Bei Regelungen zur Kaution oder bei Wohnungsübergaben und -abnahmen unterlaufen selbst routinierten und versierten Fachleuten Fehler, die beträchtlichen finanziellen Schaden verursachen können. Wir sind gegen solche Fälle versichert – der Selbstvermieter aber nicht.

Dank unserer Verfügbarkeit und unserer Sachkenntnis läuft die Vermietung entspannt und problemlos. Übergangsbedingte Leerstände werden vermieden oder gering gehalten.

Da Vertragsfreiheit zwischen Vermieter und Dienstleister besteht, kann zum Beispiel eine erfolgs- oder leistungsabhängige Vereinbarung je nach Volumen oder Immobilientyp erfolgen. Ebenso kann auch nach Teilleistungen abgerechnet werden. Steuerlich sind professionelle Dienstleistungen für den Vermieter auf jeden Fall als Werbungskosten absetzbar.

Gerne bieten wir Ihnen unsere Leistungen an. Rufen Sie uns an, damit wir Ihnen erklären, wie sie im Einzelnen in Anspruch genommen werden können.

Wir wollen Ihnen auch in Zukunft gerne mit unserem Fachwissen zur Seite stehen.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung.

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