Im Herbst werden die Blätter bunt – was ein schöner Anblick ist, kann auf Gehwegen schnell zu einer gefährlichen Rutschpartie für Passanten werden. Um dieses Risiko zu minimieren, heißt es: Laub fegen! Doch wer ist dafür zuständig?
Grundsätzlich obliegt die Verkehrssicherungspflicht für den öffentlichen Straßenraum der Gemeinde. Vielerorts überträgt die Gemeinde diese Pflicht jedoch auf die anliegenden Hauseigentümer. Sie sind es dann, die dafür Sorge tragen müssen, dass der Gehweg verkehrssicher ist.

Diese Aufgabe kann auch an Mieter delegiert werden. Die Pflicht des Mieters muss mit klaren Vorgaben über die auszuführenden Arbeiten und die Zeitabstände im Mietvertrag vereinbart worden sein. Ein Verweis auf die Satzungen der Städte oder Gemeinden eignet sich hier ebenfalls.
Hat der Eigentümer oder Vermieter das Laubfegen an den Mieter übertragen, trifft ihn dennoch eine Überwachungspflicht. Er muss also regelmäßig kontrollieren, ob der Mieter seiner Pflicht nachkommt.

Für die Entsorgung des Laubs sind prinzipiell die Grundstückseigentümer verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Wir – das ganze Team von Sander Immobilien – wünschen Ihnen eine schöne Herbstzeit.