Auf der Homepage von Tagesschau.de haben wir einen interessanten Bericht zum Thema „Sachkundenachweis von Immobilienmaklern“ entdeckt.

Was ist daran neu?

Bislang war es in Deutschland nicht vorgeschrieben, für die Ausübung des Maklerberufes nachzuweisen, diesen Beruf erlernt zu haben bzw. sachkundig zu sein. Somit kann im Grunde jeder bei der zuständigen Behörde ein Gewerbe anmelden und sich als „Makler“ bezeichnen.

Welche Gefahren damit verbunden sein können, wird uns oft von verärgerten und enttäuschten Hauseigentümern berichtet, die an solche vermeintlichen „Experten“ geraten sind…

Unser Firmeninhaber Michael Holdt ist gelernter Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Er hat die Firma Sander Immobilien nach mehr als 15 Jahren Tätigkeit im Angestelltenverhältnis im Sommer 2015 übernommen. Zusätzlich zur fachlichen Ausbildung, die er mit dem Ablegen einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der IHK abgeschlossen hat, wurde in all den Jahren zudem Wert auf fachliche Weiterbildung gelegt.

Für die Bereiche Vermietung und Verwaltung sowie auch unterstützend dem Verkauf von Immobilien ist Frau Kathrin Ribbing zuständig, die ihre Prüfung als Immobilienfachwirtin an der DIA (Deutsche Immobilien Akademie) in Freiburg sehr erfolgreich abgeschlossen hat. Sie wird sich zudem künftig im Prüfungsausschuss der IHK einbringen.

Weiterhin ist für das Jahr 2017 geplant, einem jungen Menschen eine Ausbildung in unserem Büro anzubieten und so die komplexe und vielschichtige Themenlandschaft rund um die Immobilie näherzubringen.

Daher begrüßen wir die neuen Regelungen sehr – denn:

Wer auf die Hilfe eines Dienstleisters zurückgreift, möchte sicher sein, dass dieser auch über die nötige Qualifikation verfügt.

Wir meinen: zu Recht !

 

Hier der vollständige Bericht der Tagesschau-Redaktion:

Wer Immobilienmakler werden will, braucht bislang nur eine behördliche Erlaubnis – eine Prüfung verlangt der Gesetzgeber nicht. Um die Verbraucher besser zu schützen, hat das Kabinett neue Regeln beschlossen. Makler müssen künftig ihre Qualifikation nachweisen.

Um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten, müssen Immobilienmakler in Zukunft einen Nachweis ihrer Sachkunde erbringen. Die Bundesregierung hat in einem Gesetzentwurf neue Regeln zur Berufszulassung von Maklern und Wohnungseigentumsverwaltern beschlossen. Verwalter brauchen künftig eine Erlaubnispflicht, für die ebenfalls eine erfolgreich abgelegte Prüfung sowie eine Berufs-Haftpflichtversicherung erforderlich sind. Damit würden Eigentümer vor finanziellen Schäden durch eine „fehlerhafte Berufsausübung“ geschützt, erklärte das Wirtschaftsministerium.

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erwartet von den neuen Regeln mehr Qualität bei der Arbeit von Maklern und Verwaltern. Außerdem werde der Verbraucherschutz im Immobilienbereich so „erheblich gestärkt“, erklärte der SPD-Politiker. Da für viele der Kauf einer Wohnung wichtiger für die Altersvorsorge oder Vermögensbildung werde, seien die neue Regeln gute Nachrichten.

„Alte Hasen“ von Regeln befreit

Wie der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter berichtet, sollen gewerbliche Wohnungseigentumsverwalter und Makler, die bereits sechs Jahre am Markt sind, von der Sachkundeprüfung befreit sein. Ohne Regelung bleibe außerdem die nicht gewerbsmäßige Verwaltung durch Miteigentümer oder die Verwaltung von eigenem Eigentum.

Der Verband rechnet damit, dass das Gesetz spätestens im ersten Quartal 2017 verkündet wird. Dann folge die Rechtsverordnung, die unter anderem die Kriterien für den Sachkundenachweis festlege. Ende 2017 dürfte dann die Berufs-Zulassungsregelung in Kraft treten.